Liebe Jugendliche, liebe Eltern,
ab 1. Januar 2007 dürfen Jugendliche in Sachsen-Anhalt ein Jahr früher ans Steuer. Die Landesregierung hat beschlossen, das „Begleitete Fahren ab 17“ jetzt auch hierzulande einzuführen. Die theoretische und praktische Fahrausbildung können also vorgezogen werden. Bedingung ist allerdings: Es sitzt jemand mit im Auto, der den Fahranfänger begleitet. Diese Begleitperson muss mindestens 30 Jahre alt, seit mindestens fünf Jahren im Besitz des Pkw-Führerscheins sein und darf nicht mehr als drei Punkte im Flensburger Zentralregister haben.
Grund für die Umsetzung dieses Modellprojektes sind die guten Erfahrungen aus anderen Bundesländern. Dort hat sich gezeigt, dass Autofahren ab 17 mit Begleitperson eine hohe erzieherische Wirkung hat und somit zur Erhöhung der Verkehrsicherheit beiträgt.
Welcher Weg zum „Führerschein mit 17“ führt, wird auf den kommenden Seiten ausführlich dargestellt.

Dr. Karl-Heinz Daehre
Minister für Landesentwicklung und Verkehr
